Ziel des Konsortiums ist die Führung des einheitlichen Abwasserdienstes für das gesamte Pustertal im Sinne des Art. 5 des Landesgesetzes vom 18.06.2002, Nr. 8 in geltenderFassung sowie im Sinne der entsprechenden Durchführungsbestimmungen.
Das Einzugsgebiet umfasst die Abwasserreinigungsanlagen Innichen, Wasserfeld, Tobl, Sompunt und Unteres Pustertal.
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