Transparente Verwaltung

Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz und Anlagen

Verweise auf das Dekret Art. 10, c. 8, lett. a), d.lgs. n. 33/2013

Aktualisierung: Jährlich

Siehe unter Sektion "Sontige Inhalte - Korruption"

Normative Verweise zu Organisation und Tätigkeiten

Verweise auf das Dekret

Art. 12, c. 1, d.lgs. n. 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig

Verweise auf das Dekret

Art. 12, c. 1, d.lgs. n. 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig

Titel File
Satzung Abwasserkonsortium Pustertal Download file

Fristen der Verwaltungsobliegenheiten

Verweise auf das Dekret
Art. 29, c. 3, d.l. n. 69/2013 (attualmente in fase di conversione)


Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Titel File
Bestätigungen über die Erfüllung der Transparenzverpflichtungen laut ANAC-Beschluss Nr. 148/2014, Schreiben der Region an die ANAC Download file
Titel File
Bestätigung OIV Download file
Titel File
Bestätigung OIV Download file

Bürokratieabbau

Verweise auf das Dekret

Art. 37, c. 3, d.l. n. 69/2013 (attualmente in fase di conversione)

Aktualisierung

Rechtzeitig

Politische Führungs- und Verwaltungsorgane

Verweise auf das Dekret
Art. 13 comma 1 lettera a, Art. 14 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Beschreibung Organ Präsident des Verwaltungsrates
Jährliche Amtsentschädigung € 6.000,00

Aktive Mitglieder

  • Petrik Gunnar

Beschreibung Organ Mitglieder des Verwaltungsrates
Jährliche Amtsentschädigung € 1.500,00

Aktive Mitglieder

  • Clement Giacomo
  • Irschara Marion
  • Oberhammer Hannes
  • Wierer Gregor


Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

Verweise auf das Dekret
Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Keine Daten verfügbar

Ämtergliederung

Verweise auf das Dekret
Art. 13, c. 1, lett. b), d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Organigramm

Verweise auf das Dekret
Art. 13, c. 1, lett. b) e c), d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Telefon und elektronische Post

Verweise auf das Dekret
Art. 13, c. 1, lett. d), d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

 

Abwasserkonsortium Pustertal
T+ 39 0474 431 406
Rathausplatz 1, I-39031 Bruneck (BZ)
www.abwasserkonsortium-pustertal.bz.it/
abkp-casp@legalmail.it

Beraterinnen/Berater und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Verweise auf das Dekret
Artt. 10 e 15 d.lgs. n. 33/2013, Art. 53 d.lgs. n. 165/2001
Aktualisierung
Rechtzeitig

Inhaber von Führungspositionen im Verwaltungsbereich

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Inhaber von Führungsaufträgen (der zweiten Führungsebene)

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Ehemalige Führungskräfte

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Organisationspositionen

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Stellenplan

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Abwesenheitsquote

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Aufträge, die den Bediensteten (Führungskräften und Nicht-Führungskräften) erteilt bzw. zu deren Annahme diese ermächtigt wurden

Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.

Tarifverträge

Ergänzende Tarifverträge

Unabhängiges Bewertungsgremium

Wettbewerbe

Verweise auf das Dekret
Art. 19, c.1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

 

Wettbewerbe - Abteilung Arbeit Autonome Provinz Bozen 

Verzeichnis der durchgeführten Ausschreibungen

Verweise auf das Dekret
Art. 19, c.2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Daten bezüglich der Auswahlverfahren

Verweise auf das Dekret
Art. 23, c.1 lettera d d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Keine Daten verfügbar

System der Messung und Bewertung der Leistung

Verweise auf das Dekret

Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Performance-Plan

Verweise auf das Dekret
Art. 18, c. 8, lettera b d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Bericht zur Performance

Verweise auf das Dekret
Art. 18, c. 8, lettera b d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Dokument des unabhängigen Bewertungsorgans zur Validierung des Performance-Plans

Verweise auf das Dekret

Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Gesamtbetrag der Prämien

Verweise auf das Dekret

Art. 20, c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Keine Daten verfügbar

Daten zu den Prämien

Verweise auf das Dekret
Art. 20, c. 2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Keine Daten verfügbar

Arbeitszufriedenheit

Verweise auf das Dekret
Art. 20, c. 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Verweise auf das Dekret
Art. 22, c. 1 lett. a, c. 2, 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich

Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung

Verweise auf das Dekret
Art. 22, c. 1 lett. b, c. 2, 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich

Abhängige privatrechtliche Körperschaften

Verweise auf das Dekret
Art. 22, c. 1 lett. c, c. 2, 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich

Grafische Darstellung

Verweise auf das Dekret
Art. 22, c. 1 lett. d d.lgs 33/2013

Aktualisierung
Jährlich

Aggregierte Daten Verwaltungstätigkeiten

Verweise auf das Dekret
Art. 24, c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Verfahrensarten

Verweise auf das Dekret
Art. 35, c. 1,2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Einzelne Verfahren für die Ermächtigung und Genehmigung

Verweise auf das Dekret
Art. 35, c. 1,2 d.lgs 33/2013 e Art. 1, c. 15,16 l.n. 190/2012
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Monitoring der Verfahrenszeiten

Verweise auf das Dekret
Art. 24, c. 2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Daten des zuständigen Amtes

Verweise auf das Dekret
Art. 35, C. 3 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Mustervereinbarungen

Verweise auf das Dekret
Art. 35, C. 3 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Modalitäten für die Dateneinholung von Amts wegen

Verweise auf das Dekret
Art. 35, C. 3 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Modalitäten für den Ablauf der Kontrollen

Verweise auf das Dekret
Art. 35, C. 3 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Maßnahmen der politischen Organe

Verweise auf das Dekret
Art. 23 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Halbjährlich

Die Maßnahmen sind unter der Sektion "Amtstafel" veröffentlicht.
Maßnahmen Bauamt
Keine Daten verfügbar

Maßnahmen COSAP
Keine Daten verfügbar 

Vereinbarungen der Verwaltung mit anderen öffentlichen Verwaltungen
Keine Daten verfügbar

Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten
Keine Daten verfügbar

Andere Vereinbarungen oder Maßnahmen
Keine Daten verfügbar

Maßnahmen der Führungskräfte

Verweise auf das Dekret
Art. 23 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Halbjährlich

Die Maßnahmen sind unter der Sektion "Amtstafel" veröffentlicht.
Maßnahmen Bauamt
Keine Daten verfügbar

Maßnahmen COSAP
Keine Daten verfügbar 

Vereinbarungen der Verwaltung mit anderen öffentlichen Verwaltungen
Keine Daten verfügbar

Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten
Keine Daten verfügbar

Andere Vereinbarungen oder Maßnahmen
Keine Daten verfügbar

Erforderliche Daten gemäß Art. 1 Abs. 32 des Gesetzes Nr. 190 vom 6. November 2012. Angaben zu den einzelnen Verfahren

Maßnahmen betreffend die Planung von Arbeiten, Bauwerken, Dienstleistungen und Lieferungen

Rechtsakte über die Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs-, Liefer-, Bau- und Werkverträgen, öffentlichen Wettbewerben, Ideenwettbewerben und Konzessionen, einschließlich jener zwischen öffentlichen Körperschaften gemäß Art. 5 des GvD Nr. 50/2016

Transparenz bei der Beteiligung von Interessengruppen und der öffentlichen Debatte

Bekanntmachung der Vorinformation

Verträge mit der ARA Pustertal AG:

- Rep. Nr. 145 ÖU 
- Rep. Nr. 155 ÖU

 

Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Beschluss zum Vertragsabschluss

Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Mitteilungen und Ausschreibungen

Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Verhandlungsverfahren in Bezug auf öffentliche Investitionen, die ganz oder teilweise aus Mitteln des PNRR und des PNC sowie aus Programmen, die von den Strukturfonds der Europäischen Union kofinanziert werden, finanziert werden

Bewertungsgremium

Bekanntmachungen zu den Ergebnissen der Vergabeverfahren

Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Bekanntmachung über die Ergebnisse des Direktvergabeverfahrens

Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens und Bekanntmachung über die Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens ohne Aufruf zum Wettbewerb

Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013, art. 3 delibera AVCP 26/2013

BDAP Banca Dati Amministrazione Pubbliche

Protokolle der Ausschreibungskommissionen

Chancengleichheit und Eingliederung in die Arbeitswelt bei öffentlichen Aufträgen, dem PNRR und dem PNC

Verträge

Technische Beiräte

Ausführungsphase

Berichte über die finanzielle Abwicklung der Verträge nach Abschluss der Ausführung

Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften

Direktvergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen im Bereich Notfall- und Katastrophenschutz

In-House-Vergaben

Amtliche Verzeichnisse der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und Bescheinigungen

Öffentliche Investitionsprojekte

Kriterien und Modalitäten

Verweise auf das Dekret
Art. 19 c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Verzeichnis der Begünstigten

Verweise auf das Dekret
Art. 19 c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich

Haushaltvoranschlag

Verweise auf das Dekret
Art. 29 c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Bilancio di previsione | Haushaltsvoranschlag 2024

Relazione programmatica | Programmatische Erklärung 2024

Abschlussrechnung

Verweise auf das Dekret
Art. 29 c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

 

Plan der Indikatoren und vorgesehene Haushaltsergebnisse

Verweise auf das Dekret
Art. 29 c. 2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Immobilienvermögen

Verweise auf das Dekret
Art.30 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Miet- und Pachtzinse

Verweise auf das Dekret
Art.30 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

 

Titel File
Erhebungsbogen 2022 Download file
Kurzbeschreibung der Erhebung 2022 Download file
Bestätigung 2022 Download file

Die Körperschaft verfügt über kein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV, Organismo Indipendente di Valutazione) und ist auch nicht verpflichtet, eine solches Organ zu bestellen.
Die Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Veröffentlichungen gemäß Art. 14, Abs. 4, Buchstabe g) des GVD 150/2009 hat untenstehendes Subjekt inne.

Name: Marin Jud

Steuernummer: JDUMTN57S13L552X

Datum Ernennung: 10.11.2023

Dienstcharta und Qualitätsstandards

Verweise auf das Dekret
Art.32, c.1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Class action

Verweise auf das Dekret
Aktualisierung
Rechtzeitig

Keine Daten verfügbar

Verbuchte Kosten

Verweise auf das Dekret
Art.32, c.2 lettera a, c.5 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Durchschnittszeiten für die Erbringung der Dienstleistungen

Verweise auf das Dekret
Art.32, c.2 lettera b d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Indikator für Zahlungspünktlichkeit

Verweise auf das Dekret
Art.33 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Vierteljährlich

IBAN und elektronische Zahlungen

Verweise auf das Dekret
Art.36 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
IBAN IT 31 H 08035 58242 000300026671

Programmierungsdokumente

Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Leitlinien für die Bewertung

Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Jahresberichte

Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Andere Dokumente

Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Bewertungsorgane

Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 2, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Zeiten und Kosten der Realisierung

Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 2, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Planung und Raumordnung

Verweise auf das Dekret
Art.39 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Umweltinformationen

Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Umweltsituation

Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Umweltverschmutzende Faktoren

Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Umwelt sowie diesbezügliche Analysen

Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Maßnahmen für den Umweltschutz und diesbezügliche Analysen zu deren Auswirkungen

Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Relazione sullo stato dell ambiente del Ministero dell Ambiente e della tutela del territorio

Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Situation der menschlichen Gesundheit und Sicherheit

Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Berichte über die Anwendung der Gesetzgebung

Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014

Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

Verweise auf das Dekret
Art.42 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig

Keine Daten verfügbar

Korruptionsvorbeugung

Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

 

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
Alfred Valentin - Tel. 0474 431406 - abkp-casp@legalmail.it

 

Verordnungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption und Illegalität

 

Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

 

Von der ANAC erlassene Maßnahmen und in Anpassung an diese Maßnahmen erlassene Akte

 

Akte zur Feststellung von Verstößen

 

 

 

Bürgerzugang

Anleitungen für die Ausübung des Rechts auf Bürgerzugang

Der allgemeine Bürgerzugang ermöglicht es jedem, ohne eine Begründung anführen zu müssen, Dokumente, die im Besitz dieser Verwaltung sind und welche nicht bereits verpflichtend auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen sind, zu erhalten.

Der allgemeine Bürgerzugang unterliegt Einschränkungen bei Vorhandensein von:

· öffentlichen Interessen : öffentliche Sicherheit und Ordnung, nationale Sicherheit, Verteidigung und militärische Angelegenheiten, internationale Beziehungen, Wirtschafts-, Finanz- und Stabilitätspolitik des Staates, Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit, ordnungsgemäße Abwicklung von Kontrolltätigkeiten;

· privaten Interessen : Schutz personenbezogener Daten gemäß den in diesem Bereich gültigen Gesetzesbestimmungen, Freiheit und die Geheimhaltung der Korrespondenz, wirtschaftliche- und Handelsinteressen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich des geistigen Eigentums, des Urheberrechts und der Geschäftsgeheimnisse.

Der allgemeine Bürgerzugang ist nicht möglich im Falle von :

· Staatsgeheimnis;

· anderen vom Gesetz vorgesehene Zugangs- und Verbreitungsverbote, einschließlich jener, in denen für den Zugang bestimmte Bedingungen, Vorgehensweisen und Beschränkungen beachtet werden müssen.

· die von Art. 24, Absatz 1 des Gesetzes vom 07.08.1990, Nr. 241 vorgesehenen Fällen und zwar:

· mit Regierungsverordnung ausdrücklich vorgesehene Geheimhaltung oder vorgesehenes Verbreitungsverbot;

· Steuerverfahren, für die weiterhin besondere Bestimmungen gelten;

· Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung in Zusammenhang mit dem Erlass normativer Akte, allgemeiner Verwaltungsakte, Planung und Programmierung, für die weiterhin besondere Bestimmungen für ihre Ausarbeitung gelten;

· bei Auswahlverfahren, die Verwaltungsdokumente, die Informationen über die psychologische Eignung Dritter enthalten.

Ausübung der Rechte auf Bürgerzugang

Die Anträge um Bürgerzugang können gestellt werden:

· an das Amt, das im Besitz der Dokumente ist;

· an den Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz, sofern der Antrag Dokumente betrifft, die verpflichtend zu veröffentlichen sind.

· <ooooo> (fakultativ - an ein anderes Amt, welches von der Verwaltung auf ihrer Internetseite im Abschnitt "Transparente Verwaltung" angegeben worden ist;)

Die Anträge können übermittelt oder abgegeben werden:

· per E-Mail an die Adresse raimund@bruneck-aktiv.com als Bildkopie des unterschriebenen Antrags in Papierform zusammen mit der nicht beglaubigten Bildkopie eines Ausweisdokuments des Unterzeichners oder als digital signierter Antrag

oder

· per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse abkp-casp@legalmail.it als Bildkopie des unterschriebenen Antrags in Papierform zusammen mit der nicht beglaubigten Bildkopie eines Ausweisdokuments des Unterzeichners oder als digital signierter Antrag

oder

· mittels Postsendung an die Adresse Abwasserkonsortium Pustertal, Pflaurenz Tobl 54, 39030 St. Lorenzen (BZ) als Bildkopie des unterschriebenen Antrags in Papierform zusammen mit der nicht beglaubigten Bildkopie eines Ausweisdokuments des Unterzeichners

Die Ausgabe der Dokumente in elektronischer- oder in Papierform ist kostenlos, mit Ausnahme der von der Verwaltung effektiv getragenen und belegten Kosten für die Ausstellung der Dokumente.

Dauer der Verfahrens

Die öffentliche Verwaltung entscheidet innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Antrags mit ausdrücklicher und begründeter Maßnahme über die Annahme oder die Ablehnung des Antrags und teilt dies dem Antragsteller und, wenn vorhanden, den Drittbetroffenen mit.

Im Falle des Vorhandenseins von Drittbetroffenen ist die 30-Tage-Frist für den Erlass der Maßnahme zur Annahme oder Ablehnung des Antrags bis zum Ablauf einer 10-Tages-Frist, innerhalb welcher die Drittbetroffenen eventuell Widerspruch gegen den Antrag einlegen können, ausgesetzt oder bis zu jenem Tag innerhalb der besagten 10-Tages-Frist ausgesetzt, an dem bei der Verwaltung der Widerspruch eingereicht worden ist.

Das zuständige Amt übermittelt bei Annahme des Antrags dem Antragsteller zeitgerecht die angefragten Dokumente oder, wenn der Antrag Daten betrifft, die aufgrund des Dekrets verpflichtend veröffentlicht haben werden müssen, den Link, unter dem diese Daten auf der Internetseite der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind.

In jenen Fällen, in denen der Antrag um Bürgerzugang trotz des Widerspruchs eines Drittbetroffenen angenommen worden ist, benachrichtigt das zuständige Amt den Drittbetroffenen davon und übermittelt dem Antragsteller die Dokumente nicht vor 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Drittbetroffene diese Benachrichtigung erhalten hat.

 

Rechtsbehelfe ?

Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Ablehnung des Zugangs oder bei nicht erfolgter Beantwortung der Antrags innerhalb der vorgesehenen 30-Tages-Frist kann der Antragsteller eine erneute Überprüfung des Antrags von Seiten des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und für die Transparenz oder verlangen.

 

Der Verantwortliche für die Transparenz und für die Vorbeugung der Korruption ist:

Alfred Valentin, Sekretär

Der Antragsteller kann im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Ablehnung des Zugangs oder bei nicht erfolgter Beantwortung der Antrags innerhalb der vorgesehenen 30-Tages-Frist auch Rekurs beim Volksanwalt einreichen:

http://www.volksanwaltschaft.bz.it/de/ansprechpartner/volksanwaeltin.asp

Es besteht auch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der öffentlichen Verwaltung über den Bürgerzugang oder, im Falle von erneuter Überprüfung, gegen die Entscheidung des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und für die Transparenz oder gegen die Entscheidung des Volksanwalts beim Verwaltungsgericht Rekurs einzureichen.

 

Register der Bürgerzugänge

Es sind keine Anträge auf Bürgerzugang (einfacher oder allgemeiner) eingegangen.

Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) 2024 - 2026