Transparente Verwaltung
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz und Anlagen
Verweise auf das Dekret Art. 10, c. 8, lett. a), d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung: Jährlich
Siehe unter Sektion "Sontige Inhalte - Korruption"
Normative Verweise zu Organisation und Tätigkeiten
Art. 12, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
EINHEITSTEXT DER REGIONALGESETZE
Verweise auf das Dekret
Art. 12, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Titel | File |
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Satzung Abwasserkonsortium Pustertal | Download file |
Fristen der Verwaltungsobliegenheiten
Verweise auf das Dekret
Art. 29, c. 3, d.l. n. 69/2013 (attualmente in fase di conversione)
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Titel | File |
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Bestätigungen über die Erfüllung der Transparenzverpflichtungen laut ANAC-Beschluss Nr. 148/2014, Schreiben der Region an die ANAC | Download file |
Titel | File |
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Bestätigung OIV | Download file |
Titel | File |
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Bestätigung OIV | Download file |
Bürokratieabbau
Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 3, d.l. n. 69/2013 (attualmente in fase di conversione)
Aktualisierung
Rechtzeitig
Politische Führungs- und Verwaltungsorgane
Verweise auf das Dekret
Art. 13 comma 1 lettera a, Art. 14 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Beschreibung Organ Präsident des Verwaltungsrates
Jährliche Amtsentschädigung € 6.000,00
Aktive Mitglieder
- Petrik Gunnar
Beschreibung Organ Mitglieder des Verwaltungsrates
Jährliche Amtsentschädigung € 1.500,00
Aktive Mitglieder
- Clement Giacomo
- Irschara Marion
- Oberhammer Hannes
- Wierer Gregor
Erklärungen über die Unvereinbarkeit/Nichterteilbarkeit von Aufträgen
Erklärungen zu Interessenskonflikten
Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten
Verweise auf das Dekret
Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Keine Daten verfügbar
Ämtergliederung
Verweise auf das Dekret
Art. 13, c. 1, lett. b), d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Organigramm
Verweise auf das Dekret
Art. 13, c. 1, lett. b) e c), d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Telefon und elektronische Post
Verweise auf das Dekret
Art. 13, c. 1, lett. d), d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Abwasserkonsortium Pustertal
T+ 39 0474 431 406
Rathausplatz 1, I-39031 Bruneck (BZ)
www.abwasserkonsortium-pustertal.bz.it/
abkp-casp@legalmail.it
Beraterinnen/Berater und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Verweise auf das Dekret
Artt. 10 e 15 d.lgs. n. 33/2013, Art. 53 d.lgs. n. 165/2001
Aktualisierung
Rechtzeitig
Inhaber von Führungspositionen im Verwaltungsbereich
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Inhaber von Führungsaufträgen (der zweiten Führungsebene)
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Ehemalige Führungskräfte
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Organisationspositionen
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Stellenplan
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Abwesenheitsquote
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Aufträge, die den Bediensteten (Führungskräften und Nicht-Führungskräften) erteilt bzw. zu deren Annahme diese ermächtigt wurden
Das Abwasserkonsortium Pustertal verfügt über kein eigenes Personal.
Tarifverträge
Ergänzende Tarifverträge
Unabhängiges Bewertungsgremium
Wettbewerbe
Verweise auf das Dekret
Art. 19, c.1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Verzeichnis der durchgeführten Ausschreibungen
Verweise auf das Dekret
Art. 19, c.2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Daten bezüglich der Auswahlverfahren
Verweise auf das Dekret
Art. 23, c.1 lettera d d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Keine Daten verfügbar
Da die Verwaltung über keine eigenen Mitarbeiter*innen verfügt, müssen in diesem Abschnitt keine Daten veröffentlicht werden.
System der Messung und Bewertung der Leistung
Verweise auf das Dekret
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Performance-Plan
Verweise auf das Dekret
Art. 18, c. 8, lettera b d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Bericht zur Performance
Verweise auf das Dekret
Art. 18, c. 8, lettera b d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Dokument des unabhängigen Bewertungsorgans zur Validierung des Performance-Plans
Verweise auf das Dekret
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Gesamtbetrag der Prämien
Verweise auf das Dekret
Art. 20, c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Keine Daten verfügbar
Daten zu den Prämien
Verweise auf das Dekret
Art. 20, c. 2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Keine Daten verfügbar
Arbeitszufriedenheit
Verweise auf das Dekret
Art. 20, c. 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Das Konsortium hält keine Beteiligungen an anderen Gesellschaften/an privatrechtlichen Körperschaften.
Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
Verweise auf das Dekret
Art. 22, c. 1 lett. a, c. 2, 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich
Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung
Verweise auf das Dekret
Art. 22, c. 1 lett. b, c. 2, 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich
Abhängige privatrechtliche Körperschaften
Verweise auf das Dekret
Art. 22, c. 1 lett. c, c. 2, 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich
Grafische Darstellung
Verweise auf das Dekret
Art. 22, c. 1 lett. d d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich
Aggregierte Daten Verwaltungstätigkeiten
Verweise auf das Dekret
Art. 24, c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Verfahrensarten
Verweise auf das Dekret
Art. 35, c. 1,2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Einzelne Verfahren für die Ermächtigung und Genehmigung
Verweise auf das Dekret
Art. 35, c. 1,2 d.lgs 33/2013 e Art. 1, c. 15,16 l.n. 190/2012
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Monitoring der Verfahrenszeiten
Verweise auf das Dekret
Art. 24, c. 2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Daten des zuständigen Amtes
Verweise auf das Dekret
Art. 35, C. 3 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Mustervereinbarungen
Verweise auf das Dekret
Art. 35, C. 3 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Modalitäten für die Dateneinholung von Amts wegen
Verweise auf das Dekret
Art. 35, C. 3 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Modalitäten für den Ablauf der Kontrollen
Verweise auf das Dekret
Art. 35, C. 3 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Maßnahmen der politischen Organe
Verweise auf das Dekret
Art. 23 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Halbjährlich
Maßnahmen COSAP
Vereinbarungen der Verwaltung mit anderen öffentlichen Verwaltungen
Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten
Andere Vereinbarungen oder Maßnahmen
Maßnahmen der Führungskräfte
Verweise auf das Dekret
Art. 23 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Halbjährlich
Maßnahmen COSAP
Vereinbarungen der Verwaltung mit anderen öffentlichen Verwaltungen
Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten
Andere Vereinbarungen oder Maßnahmen
Erforderliche Daten gemäß Art. 1 Abs. 32 des Gesetzes Nr. 190 vom 6. November 2012. Angaben zu den einzelnen Verfahren
Maßnahmen betreffend die Planung von Arbeiten, Bauwerken, Dienstleistungen und Lieferungen
Rechtsakte über die Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs-, Liefer-, Bau- und Werkverträgen, öffentlichen Wettbewerben, Ideenwettbewerben und Konzessionen, einschließlich jener zwischen öffentlichen Körperschaften gemäß Art. 5 des GvD Nr. 50/2016
Transparenz bei der Beteiligung von Interessengruppen und der öffentlichen Debatte
Bekanntmachung der Vorinformation
Verträge mit der ARA Pustertal AG:
- Rep. Nr. 145 ÖU
- Rep. Nr. 155 ÖU
Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Beschluss zum Vertragsabschluss
Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Mitteilungen und Ausschreibungen
Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Verhandlungsverfahren in Bezug auf öffentliche Investitionen, die ganz oder teilweise aus Mitteln des PNRR und des PNC sowie aus Programmen, die von den Strukturfonds der Europäischen Union kofinanziert werden, finanziert werden
Bewertungsgremium
Bekanntmachungen zu den Ergebnissen der Vergabeverfahren
Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Bekanntmachung über die Ergebnisse des Direktvergabeverfahrens
Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Nach Bedarf
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens und Bekanntmachung über die Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens ohne Aufruf zum Wettbewerb
Verweise auf das Dekret
Art. 37, c. 1,2 d.lgs. 33/2013, art. 3 delibera AVCP 26/2013
Protokolle der Ausschreibungskommissionen
Chancengleichheit und Eingliederung in die Arbeitswelt bei öffentlichen Aufträgen, dem PNRR und dem PNC
Verträge
Technische Beiräte
Ausführungsphase
Berichte über die finanzielle Abwicklung der Verträge nach Abschluss der Ausführung
Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften
Direktvergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen im Bereich Notfall- und Katastrophenschutz
In-House-Vergaben
Amtliche Verzeichnisse der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und Bescheinigungen
Öffentliche Investitionsprojekte
Das Konsortium zahlt keine Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen oder wirtschaftliche Vergünstigungen.
Kriterien und Modalitäten
Verweise auf das Dekret
Art. 19 c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Verzeichnis der Begünstigten
Verweise auf das Dekret
Art. 19 c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich
Haushaltvoranschlag
Verweise auf das Dekret
Art. 29 c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Abschlussrechnung
Verweise auf das Dekret
Art. 29 c. 1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Plan der Indikatoren und vorgesehene Haushaltsergebnisse
Verweise auf das Dekret
Art. 29 c. 2 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Sämtliche Liegenschaften im Eigentum des Konsortium sind im Informationssystem für Grundbuch und Kataster „OPENKat“ der Autonomen Provinz veröffentlicht. Über dieses Informationssystem können auch historische Auszüge betreffend die Liegenschaften im Eigentum des Konsortiums beantragt werden.
Immobilienvermögen
Verweise auf das Dekret
Art.30 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Miet- und Pachtzinse
Verweise auf das Dekret
Art.30 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Vermietung von 3.100 m² der B.p. 1468 KG Abtei an die Gemeinde Abtei
Laufzeit: 5 Jahre ab 01.07.2022
Mietpreis: 500,00 € jährlich
Kontrolleinrichtung, die die Funktionen von OIV ausführt
Die Körperschaft verfügt über kein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV, Organismo Indipendente di Valutazione) und ist auch nicht verpflichtet, eine solches Organ zu bestellen.
Die Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Veröffentlichungen gemäß Art. 14, Abs. 4, Buchstabe g) des GVD 150/2009 hat untenstehendes Subjekt inne.
Name: Marin Jud
Steuernummer: JDUMTN57S13L552X
Datum Ernennung: 10.11.2023
Titel | File |
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Bestätigung OIV 30.11.2024 | Download file |
Bestätigung OIV 15.07.2024 | Download file |
Erhebungsbogen 2022 | Download file |
Kurzbeschreibung der Erhebung 2022 | Download file |
Bestätigung 2022 | Download file |
Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsgremien
Rechnungshof
Der Rechnungshof hat keine Überprüfungen vorgenommen.
Dienstcharta und Qualitätsstandards
Verweise auf das Dekret
Art.32, c.1 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Class action
Es bestehen keine
- Rechtsmittel, die von den Inhabern rechtlich geschützter und gleichartiger Interessen gegen das Konsortium eingelegt wurde, um das korrekte Funktionieren oder die korrekte Erbringung einer eines Dienstes wiederherzustellen;
- Urteile zum Abschluss von Gerichtsverfahren.
Verbuchte Kosten
Verweise auf das Dekret
Art.32, c.2 lettera a, c.5 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Durchschnittszeiten für die Erbringung der Dienstleistungen
Verweise auf das Dekret
Art.32, c.2 lettera b d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Jährlich
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Zahlungen
Indikator für Zahlungspünktlichkeit
Verweise auf das Dekret
Art.33 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Vierteljährlich
IBAN und elektronische Zahlungen
Verweise auf das Dekret
Art.36 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
IBAN IT 31 H 08035 58242 000300026671
Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten am 31.12.2023: 127.151 €
Gesamtzahl der Gläubiger am 31.12.2023: 3
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014 und nachfolgende Änderungen.
Programmierungsdokumente
Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Leitlinien für die Bewertung
Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Jahresberichte
Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Andere Dokumente
Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Bewertungsorgane
Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 2, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Zeiten und Kosten der Realisierung
Verweise auf das Dekret
Art. 38, c. 2, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Planung und Raumordnung
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014 und nachfolgende Änderungen.
Umweltinformationen
Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Umweltsituation
Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Umweltverschmutzende Faktoren
Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Umwelt sowie diesbezügliche Analysen
Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Maßnahmen für den Umweltschutz und diesbezügliche Analysen zu deren Auswirkungen
Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Relazione sullo stato dell ambiente del Ministero dell Ambiente e della tutela del territorio
Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Situation der menschlichen Gesundheit und Sicherheit
Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Berichte über die Anwendung der Gesetzgebung
Verweise auf das Dekret
Art.40 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014
Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
Verweise auf das Dekret
Art.42 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Keine Daten verfügbar
Korruptionsvorbeugung
Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
Alfred Valentin - Tel. 0474 431406 - abkp-casp@legalmail.it
Verordnungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption und Illegalität
Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
Von der ANAC erlassene Maßnahmen und in Anpassung an diese Maßnahmen erlassene Akte
Akte zur Feststellung von Verstößen
Bürgerzugang
Anleitungen für die Ausübung des Rechts auf Bürgerzugang
Der allgemeine Bürgerzugang ermöglicht es jedem, ohne eine Begründung anführen zu müssen, Dokumente, die im Besitz dieser Verwaltung sind und welche nicht bereits verpflichtend auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen sind, zu erhalten.
Der allgemeine Bürgerzugang unterliegt Einschränkungen bei Vorhandensein von:
· öffentlichen Interessen : öffentliche Sicherheit und Ordnung, nationale Sicherheit, Verteidigung und militärische Angelegenheiten, internationale Beziehungen, Wirtschafts-, Finanz- und Stabilitätspolitik des Staates, Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit, ordnungsgemäße Abwicklung von Kontrolltätigkeiten;
· privaten Interessen : Schutz personenbezogener Daten gemäß den in diesem Bereich gültigen Gesetzesbestimmungen, Freiheit und die Geheimhaltung der Korrespondenz, wirtschaftliche- und Handelsinteressen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich des geistigen Eigentums, des Urheberrechts und der Geschäftsgeheimnisse.
Der allgemeine Bürgerzugang ist nicht möglich im Falle von :
· Staatsgeheimnis;
· anderen vom Gesetz vorgesehene Zugangs- und Verbreitungsverbote, einschließlich jener, in denen für den Zugang bestimmte Bedingungen, Vorgehensweisen und Beschränkungen beachtet werden müssen.
· die von Art. 24, Absatz 1 des Gesetzes vom 07.08.1990, Nr. 241 vorgesehenen Fällen und zwar:
· mit Regierungsverordnung ausdrücklich vorgesehene Geheimhaltung oder vorgesehenes Verbreitungsverbot;
· Steuerverfahren, für die weiterhin besondere Bestimmungen gelten;
· Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung in Zusammenhang mit dem Erlass normativer Akte, allgemeiner Verwaltungsakte, Planung und Programmierung, für die weiterhin besondere Bestimmungen für ihre Ausarbeitung gelten;
· bei Auswahlverfahren, die Verwaltungsdokumente, die Informationen über die psychologische Eignung Dritter enthalten.
Ausübung der Rechte auf Bürgerzugang
Die Anträge um Bürgerzugang können gestellt werden:
· an das Amt, das im Besitz der Dokumente ist;
· an den Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz, sofern der Antrag Dokumente betrifft, die verpflichtend zu veröffentlichen sind.
· <ooooo> (fakultativ - an ein anderes Amt, welches von der Verwaltung auf ihrer Internetseite im Abschnitt "Transparente Verwaltung" angegeben worden ist;)
Die Anträge können übermittelt oder abgegeben werden:
· per E-Mail an die Adresse raimund@bruneck-aktiv.com als Bildkopie des unterschriebenen Antrags in Papierform zusammen mit der nicht beglaubigten Bildkopie eines Ausweisdokuments des Unterzeichners oder als digital signierter Antrag
oder
· per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse abkp-casp@legalmail.it als Bildkopie des unterschriebenen Antrags in Papierform zusammen mit der nicht beglaubigten Bildkopie eines Ausweisdokuments des Unterzeichners oder als digital signierter Antrag
oder
· mittels Postsendung an die Adresse Abwasserkonsortium Pustertal, Pflaurenz Tobl 54, 39030 St. Lorenzen (BZ) als Bildkopie des unterschriebenen Antrags in Papierform zusammen mit der nicht beglaubigten Bildkopie eines Ausweisdokuments des Unterzeichners
Die Ausgabe der Dokumente in elektronischer- oder in Papierform ist kostenlos, mit Ausnahme der von der Verwaltung effektiv getragenen und belegten Kosten für die Ausstellung der Dokumente.
Dauer der Verfahrens
Die öffentliche Verwaltung entscheidet innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Antrags mit ausdrücklicher und begründeter Maßnahme über die Annahme oder die Ablehnung des Antrags und teilt dies dem Antragsteller und, wenn vorhanden, den Drittbetroffenen mit.
Im Falle des Vorhandenseins von Drittbetroffenen ist die 30-Tage-Frist für den Erlass der Maßnahme zur Annahme oder Ablehnung des Antrags bis zum Ablauf einer 10-Tages-Frist, innerhalb welcher die Drittbetroffenen eventuell Widerspruch gegen den Antrag einlegen können, ausgesetzt oder bis zu jenem Tag innerhalb der besagten 10-Tages-Frist ausgesetzt, an dem bei der Verwaltung der Widerspruch eingereicht worden ist.
Das zuständige Amt übermittelt bei Annahme des Antrags dem Antragsteller zeitgerecht die angefragten Dokumente oder, wenn der Antrag Daten betrifft, die aufgrund des Dekrets verpflichtend veröffentlicht haben werden müssen, den Link, unter dem diese Daten auf der Internetseite der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind.
In jenen Fällen, in denen der Antrag um Bürgerzugang trotz des Widerspruchs eines Drittbetroffenen angenommen worden ist, benachrichtigt das zuständige Amt den Drittbetroffenen davon und übermittelt dem Antragsteller die Dokumente nicht vor 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Drittbetroffene diese Benachrichtigung erhalten hat.
Rechtsbehelfe ?
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Ablehnung des Zugangs oder bei nicht erfolgter Beantwortung der Antrags innerhalb der vorgesehenen 30-Tages-Frist kann der Antragsteller eine erneute Überprüfung des Antrags von Seiten des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und für die Transparenz oder verlangen.
Der Verantwortliche für die Transparenz und für die Vorbeugung der Korruption ist:
Alfred Valentin, Sekretär
Der Antragsteller kann im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Ablehnung des Zugangs oder bei nicht erfolgter Beantwortung der Antrags innerhalb der vorgesehenen 30-Tages-Frist auch Rekurs beim Volksanwalt einreichen:
http://www.volksanwaltschaft.bz.it/de/ansprechpartner/volksanwaeltin.asp
Es besteht auch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der öffentlichen Verwaltung über den Bürgerzugang oder, im Falle von erneuter Überprüfung, gegen die Entscheidung des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und für die Transparenz oder gegen die Entscheidung des Volksanwalts beim Verwaltungsgericht Rekurs einzureichen.